Amtliche Meldung

Aufhebung des Abkochgebots – Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig !

aktuell 24.11.23:

Das Landratsamt hat die Anordnung des Abkochgebots für das Trinkwasser aufgehoben, da „die aktuelle Laboranalyse der Beprobung des Trinkwassers aus dem Trinkwassernetz der Gemeinde Lenzkirch ergeben hat, dass das Trinkwasser im gesamten Ortsnetz Lenzkirch wieder frei von gesundheitsgefährdenden Keimen ist.“   Bitte geben Sie diese Information gern weiter, besonders auch Menschen, die kein Internet haben. Vielen Dank!

aktuell 21.11.23:

Die aktuellen Proben des Gesundheitsamtes weisen noch immer eine Belastung des Leitungswassers mit Kolibakterien auf. Die Abkochanordnung für das Leitungswasser bleibt daher weiterhin bestehen. Die Mitarbeiter des Wasserwerks sind dauerhaft im Einsatz, um das Leitungsnetz und die Hochbehälter zu reinigen. Das Gesundheitsamt wird daher am Donnerstag erneut Proben entnehmen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich am Freitagnachmittag vorliegen. Das Leitungswasser ist insofern auf jeden Fall noch mindestens bis Freitag abzukochen. Sobald die Proben unauffällig sind und somit ein Abkochzwang entfällt, werden wir die Bevölkerung umgehen darüber informieren.

17.11.23:  Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen – außer Raitenbuch- festgestellt.

Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorglich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der Wasserversorgung.

Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weiteres erlassen.

Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.

Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.

Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).

Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung Lenzkirch

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